Steuerliche Vorteile
WIR HELFEN BEI DER INANSPRUCHNAHME VON STEUERVERGÜNSTIGUNGEN
Wir führen für unsere Kunden komplexe Projekte zu innovationsfördernden Steuervorteilen durch. Wir unterstützen in jeder Phase der Umsetzung und Nutzung der gewählten Steuervergünstigung.
Ulga badawczo-rozwojowa
Durch die Anwendung des F&E-Freibetrags können Steuerpflichtige ihre Steuerbemessungsgrundlage erheblich verringern, indem sie dieselben Kosten, die für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten anfallen, erneut absetzen. Dazu gehören unter anderem die Gehälter der Mitarbeiter, die Kosten für Materialien und Rohstoffe, wissenschaftliches Fachwissen und Beratungsleistungen sowie der Erwerb und die Aufrechterhaltung von Rechten an geistigem Eigentum und die Abschreibungsbeträge für Sachanlagen.
Wir analysieren die Anwendbarkeit und helfen bei der Umsetzung der F&E-Erleichterung in der Organisation des Kunden. Wir schlagen vor, wie F&E-Ausgaben erfasst und klassifiziert werden können. Wir berechnen den erzielbaren Steuervorteil und helfen bei Anpassungen von Abrechnungen mit der Steuerverwaltung.
Wir bieten Unterstützung in den folgenden Bereichen:
- eine Analyse der Anwendbarkeit der Erleichterung über den gesamten Zeitraum, der durch die Berichtigung der Steuererklärung noch abgedeckt werden kann,
- Ermittlung der förderfähigen Kosten und Bestimmung des Selbstbehalts,
- Aufzeichnungen über förderfähige Kosten,
- Beantragung einer individuellen steuerlichen Auslegung, um die korrekte Verwendung der Ermäßigung zu bestätigen,
- die Berechnung der Höhe der Befreiung,
- Ausfüllen der CIT-BR-Erklärung und Korrektur von Steuerabrechnungen,
- Unterstützung im Rahmen von Kontrolltätigkeiten, Steuerprüfungen, Zollkontrollen oder Steuerverfahren.
IP BOX
Mit der so genannten IP-Box-Erleichterung können Steuerzahler den Steuersatz für Einkünfte aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums auf nur 5 Prozent senken. Zu den qualifizierten IP-Rechten gehören unter anderem ein Patent, das Recht auf Eintragung eines gewerblichen Musters oder das Urheberrecht an einem Computerprogramm. Um die Einkünfte zu berechnen, die der begünstigten Besteuerung unterliegen, müssen die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem betreffenden Recht korrekt erfasst und der Nexus-Satz berechnet werden.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von IP BOX: Wir ermitteln qualifizierte IP-Rechte und die damit verbundenen Einnahmen und Kosten und berechnen die Nexus-Ratio. Wir erstellen Verrechnungspreisanalysen für die Abwicklung der IP BOX. Wir prüfen die Möglichkeit, IP BOX mit anderen Steuervergünstigungen zu kombinieren.
Unser Angebot umfasst:
- Identifizierung der beim Steuerpflichtigen vorhandenen qualifizierten Rechte an geistigem Eigentum,
- Überprüfung von Verträgen und anderen internen Dokumenten im Zusammenhang mit förderfähigen IPs,
- Beantragung einer individuellen steuerlichen Auslegung, um die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Präferenz zu bestätigen,
- Zuteilung von Einnahmen und Kosten für ein bestimmtes förderfähiges IP, Entwicklung von IP BOX-Datensätzen,
- Berechnung des Nexus-Index,
- Prüfung der Möglichkeit, die IP-Box mit anderen Steuervergünstigungen zu kombinieren, insbesondere mit dem F&E-Freibetrag,
Erstellung von CIT/IP-Erklärungen und Korrektur von Steuerabrechnungen, - Unterstützung im Rahmen von Kontrolltätigkeiten,
- Steuerprüfungen, Zollkontrollen oder Steuerverfahren.
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