LEISTUNGEN

UMSATZSTEUER - POLEN

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerrückerstattung in Polen oder brauchen laufende Unterstützung mit den Umsatzsteuerpflichten in Polen?

Ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in Polen können verpflichtet sein, die Umsatzsteuer in Polen laufenden zu begleichen, auch wenn sie nur grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben.
Benötigen Sie Beratung bei der Auswahl und Umsetzung der optimalen Umsatzsteuerlösung sowie kontinuierliche Unterstützung?
Wir helfen Ihnen.

Wir vertreten Ihre Interessen bei Kontakten mit den polnischen Steuerbehörden, damit Ihr Anliegen so schnell und effektiv wie möglich bearbeitet werden kann.

„Wir vertreten Ihre Interessen bei Kontaktet mit den polnischen Steuerbehörden“

„Wir beraten in alle polnischen Steuerfragen“

KÖRPERSCHAFTSTEUER - POLEN

Selbst wenn Sie nur Außendienstmitarbeiter in Polen einsetzen, besteht das Risiko, dass eine Betriebsstätte in Polen entsteht. Hier sollte man überprüfen ob eine Steuerpflicht in Polen vorkommt und wie diese verwaltet werden kann. Falls Sie Unterstützung in Polen benötigen, sind wir für Sie da.

Sobald Ihr Unternehmen in Polen wächst sollten bestehende Abrechnungen überprüft werden. Auch Entwicklungspläne für Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung, bei einer Akquisition decken wir den gesamten Beratungsbereich ab, indem wir verbindliche Steuervorbescheide für Sie anfragen, Überprüfungen und Due-Diligence-Analysen durchführen und verbindliche Steuermeinungen abgeben.

VERRECHNUNGSPREISE UND FINANZMODELLIERUNG

Wir sind eine der wenigen Steuerberatungsgesellschaften in Polen, die das gesamte Spektrum der Verrechnungspreisarbeit abdecken – von der jährlichen Compliance bis hin zu außergewöhnlichen Ereignissen wie Kapitalgruppen-Restrukturierungs- und Exit-Gebühren. Benchmarking-Studien und Finanzmodellierung bereiten in-house auf allen Datenbanken, die von den Steuerbehörden in der Europäischen Union genutzt werden. Viele unserer Kunden beauftragen uns für regionale Transferpreisdokumentation nach OECD-Leitsätzen.

Die Landkreise, die wir am meisten Erfahrung mit Verrechnungspreisen haben, sind:

  • USA
  • Deutschland
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Großbritannien
  • Frankreich
  • Schweiz
  • USA
  • Deutschland
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Großbritannien
  • Frankreich
  • Schweiz

„BENCHMARKING STUDIES FÜR ALLE TRANSAKTIONSTYPEN“

„WIR KÜMMERN UNS UM IHRE STEUERERKLÄRUNGEN“

BUCHHALTUNG, STEUERBERICHTERSTATTUNG UND LOHNBUCHHALTUNG

Sobald Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, übernehmen wir für Sie Buchhaltungs- und Steuerberichte, führen Lohnsteuerberechnung durch und erstellen Ihren Jahresabschluss und Gewinnermittlungen. Management-Berichte sind auch ein Service, den wir anbieten.

STEUERERLEICHTERUNGEN IN POLEN

Wenn Sie ein Unternehmen in Polen gründen möchten, gibt es einige Steuererleichterungen die man nutzen kann so wie Erlass für Forschungs- und Entwicklungskosten, IP Box für innovative Unternehmen, Investitionsbesteuerung bis 0% Körperschaftsteuer. Wichtig dabei ist, dass bevor Sie über Sitz, Rechtsform und Einstellung der Mitarbeiter entscheiden, muss man die Wahl der Steuererleichterung treffen. Sie können sich an uns wenden, um mehr davon zu erfahren und gegebenenfalls auch die Möglichkeiten zu modellieren.

„ES GIBT VIELE MÖGLICHKEITEN, DIE SIE JETZT NUTZEN KÖNNEN“

„ES IST GUT, MIT UNS IHRE GESCHÄFTSPLÄNE ZU BESPRECHEN“

INTERNATIONALE BESTEUERUNG

Sobald Ihr Unternehmen in Polen strukturiert ist, werden Sie auf Fragen stoßen, die zu einer Doppelbesteuerung führen können:

  • Nichtabzugsfähigkeit für Dienstleistungen, die von Ihrer Muttergesellschaft erworben werden,
  • Quellensteuer auf Zins- und Dividendenzahlungen aus Polen,
  • Unmöglichkeit, von Befreiung von der Doppelbesteuerung zu profitieren,
  • Doppelbesteuerung der Arbeitnehmer und Führungskräfte.

Es ist gut, diese Themen zu besprechen sobald Sie mit Aktivitäten in Polen beginnen – so können wir Ihren Entwicklungsplänen Steuerangelegenheiten anpassen und beraten bevor es zu besagten Problemen kommt.

BERATUNG FÜR KOLLEGEN

Sind Sie Berater, der Hilfe in Ihren Kundenangelegenheiten in Polen sucht oder sind Sie Steuerberater der die Verrechnungspreisarbeit nur teilweise selbst leisten kann? Im Laufe der Jahre haben sich viele Ihrer Kollegen an uns gewandt und uns in ihre Beratungsprojekte eingebunden. Wir helfen Ihnen gerne auf der Best-Friend Basis, auch während der Erstellung des Kundenangebots. Wir halten die höchsten Standards der Vertraulichkeit und Arbeitsethik.

Wir arbeiten auf Best-Friends Basis mit polnischen und internationalen Beratern, Rechtsanwälten, Abschlussprüfern und Steuerberatern da unsere Mandanten spezifische Kompetenzen benötigen. Wir besprechen gerne Ihr Anliegen.

„WIR HELFEN EUCH GERNE AUCH WÄHREND DER ERSTELLUNG DES KUNDENANGEBOTS SIND SIE AN UNSEREN“

LEISTUNGEN INTERESSIERT?

KONTAKT

Lassen Sie uns über Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen sprechen. Unser Steuerberater wird sich innerhalb eines Werktages mit Ihnen in Verbindung setzen.

    ZT TAX BLOG

    Wenn Sie über gesetzliche Steuerfristen und wichtige Änderungen der Steuerregelungen in Polen im Voraus informiert sein wollen, lesen Sie unsere Beiträge.

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